Beschlagnahme

Beschlagnahme?

Die Polizei kann Gegenstände von dir sicherstellen, die sie als mögliches Beweismaterial erachtet. Werden die Gegenstände als Beweismittel gebraucht, kann die Staatsanwaltschaft schriftlich die Beschlagnahme anordnen. Das betrifft auch deine digitalen Speichermedien (Computer, Festplatten, Sticks, Karten…) – sensible Daten sollen deshalb immer verschlüsselt werden. Illegale Sachen werden, nachdem sie als Beweis genutzt wurden, vernichtet. Legale Sachen müssen dir zurückgegeben werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Im Protokoll der Hausdurchsuchung müssen sichergestellte Gegenstände aufgelistet werden. Die Unterschrift auf dem Protokoll kannst du verweigern. Wenn du unterschreibst, empfehlen wir, dass du einen Rahmen um die aufgelisteten Gegenstände ziehst und direkt daneben unterschreibst. So kann nichts mehr hinzugefügt werden. Aber grundsätzlich gilt: Weniger ist mehr – halte deine Wohnung oder dein Zimmer immer “sauber”.