Einwilligung oder Durchsuchungsbefehl?
Um eine Hausdurchsuchung durchführen zu können, benötigt die Polizei entweder deine Einwilligung oder einen Durchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft. Ein Durchsuchungsbefehl muss grundsätzlich schriftlich vorliegen und dir zu Beginn der Durchsuchung vorgelegt werden. In dringenden Fällen kann die Durchsuchung zuerst mündlich und erst danach schriftlich angeordnet werden.
Mit deiner Einwilligung ist eine Hausdurchsuchung immer legitim. Es “lohnt” sich nur sehr selten, einzuwilligen. Wir empfehlen grundsätzlich, auf einen Durchsuchungsbefehl zu bestehen. Es macht dich nicht “verdächtig”, wenn du die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl nicht in deine Wohnung oder ins Haus lässt. Bei einigen Delikten – erfahrungsgemäss im Zusammenhang mit politischem Aktivismus und Sprayen – ist die Schwelle für das Ausstellen eines Durchsuchungsbefehls sehr gering. Es lohnt sich also so oder so, eine “saubere” Wohnung zu haben.
Lass dir den schriftlichen Befehl aushändigen und lies ihn gründlich durch – probiere, dich dabei nicht stressen und unter Druck setzen zu lassen. Achte darauf, welche Räume durchsucht werden dürfen und versuche, dies während der Durchsuchung auch durchzusetzen.