Die amtliche Verteidigung wurde zurückgezogen, weil das Strafmass angeblich zu klein ist. Kann mensch sie wieder beantragen?
Keine Chance. Bei Bagatelldelikten (bis zu vier Monaten Freiheitsstrafe) steht euch keine amtliche Verteidigung zur Verfügung. Es gibt eine Beschwerdefrist von 10 Tagen, die keine Verteidigung zurückholt, aber ein politischer Akt sein könnte.
Lohnt es sich, für einen kleineren Betrag den Erlass der Verfahrenskosten zu beantragen? In der Abwägung, dass mensch den Behörden ihre Steuerinformationen usw. preisgeben muss.
Das Strafgericht hat Zugang auf Steuerinformationen, wenn es um eine Geldstrafe geht, denn sie machen die Höhe des Tagessatzes fest. Entweder geschieht dies bei der Einvernahme zur Person oder dann direkt bei den Steuerbehörden.