Strafbefehl – was nun?

Einen Strafbefehl zu erhalten, kann sehr viel Stress auslösen. Deshalb haben wir hier einige hilfreiche Tipps, wie du in solch einer Situation am Besten reagierst. Zudem gibt es noch Infos zu diversen Sachverhalten und nützliche Vorlagebriefe, die du runterladen kannst.

Einsprache gegen Strafbefehl erheben?
Eine Einsprache kann den Prozess verzögern und euch Zeit geben, in eure Akte einzusehen, mit Leuten zu diskutieren wie ihr weiterhin vorgehen wollt und abzuwägen ob ein weiterziehen sinnvoll ist. Die Einsprache könnt ihr jederzeit zurückziehen. Nach einer Einsprache kann es grundsätzlich zu drei verschiedenen Szenarien kommen: Es kommt zu einem Prozess, der Strafbefehl wird zurückgezogen oder ihr bekommt einen neuen Strafbefehl mit anderen/zusätzlichen Anklagepunkten.

Begründung der Einsprache?
Hier handelt es sich um eine juristische Begründung und ist daher nicht selber zu formulieren (denkt an euer Recht, die Aussage zu verweigern!). Es lohnt sich, davor mit einer Anwaltsperson in die Akte einzusehen, damit diese weiss, worauf sie die Begründung stützen soll. Wenn es sich um eine fakultative Begründung handelt, sollte es grundsätzlich für euch kein Nachteil darstellen, keine einzureichen. Natürlich kann aber trotzdem nach Ablauf der nicht wahrgenommenen Frist für eine Begründung oder nach dem Einreichen einer Begründung ein neuer Strafbefehl gegen euch ausgestellt werden.

Hier die Vorlage:

Einsprache

Wichtig:

Die Einsprache muss innerhalb der Frist erhoben werden. Diese beträgt 10 Tage nach Erhalt des Strafbefehls.

Für Einsprachen und weitere Auskünfte zum Strafbefehl ist die Staatsanwaltschaft zuständig:

Staatsanwaltschaft Basel-Stadt
Binningerstrasse 21
4001 Basel

Willst eine Verlängerung der Zahlungsfrist oder ein Gesuch für Ratenzahlung beantragen, dann musst du dich an die Inkassostelle wenden:

Inkassostelle
Petersgasse 15 (Spiegelhof, 2.Stock)
Postfach
4001 Basel