Verhalten an Demos/Aktionen

Wenn du an einer Demo mitbekommst, dass Leute verhaftet oder kontrolliert werden, rufe uns an. Falls  das Telefon nicht eingeschaltet ist, kannst du uns auch eine Nachricht per signal oder mail schicken.
Mache dies am besten anonym. Teile uns nur Infos mit, welche die Behörden sowieso schon haben. Wir versuchen dich beratend zu unterstützen, während der Aktion und im Nachhinein.

E-Mail: antirep-basel [ät] riseup.net
pgp-key

Wichtigste Verhaltensregeln in Kürze.
– Komme vorbereitet
– Hab einen gültigen Ausweis dabei. Die Polizei hat das Recht, jederzeit deine Personalien zu kontrollieren. Hast du keinen Ausweis dabei, nehmen sie dich wahrscheinlich mit auf den Polizeiposten
– Natel bei Demos/Aktionen zuhause lassen
– Mach keine Foto- und Videoaufnahmen von Personen und Aktionen. Sei dir bewusst, dass die Polizei und Privatpersonen dich fotografieren und filmen könnten
– Rufe keine Namen, es können auch Zivilpolizisten in der Nähe sein. Überlegt euch zB für eure Gruppe einen Rufnamen, auf den alle hören
– Überlege dir, wie du unauffällig zu einer Aktion und wieder weg kommst, falls es Kontrollen geben sollte
– Sprich dich im Vorfeld mit deinen Freund*innen ab und passt aufeinander auf!

Bei Kontrollen oder Verhaftungen
– Rufe Umstehenden deinen Namen und dein Geburtsdatum zu, damit sie dich beim Antirep melden können
– Mache keine Aussagen! Du musst der Polizei nur folgende Angaben machen: Name, Vorname, Meldeadresse, Heimatort, Geburtsdatum – Sonst nichts! Es ist dein Recht Aussagen zu verweigern. Antworte auf alle weiteren Fragen mit “Ich verweigere die Aussage”, auch wenn sie mit dir nur “über das Wetter” reden wollen, oder dir Sachen vorwerfen, die du niemals tun würdest. Jede Aussage gefährdet dich und andere!
– Die Polizei kann dich maximal 24 Stunden festhalten. Wirst du an die Staatsanwaltschaft überstellt, hat diese 48 Stunden Zeit (die Zeit bei der Polizei mit eingerechnet), um einen Antrag auf Verhaftung zu stellen oder dich freizulassen. Danach müssen sie dich einem*einer Untersuchungsrichter*in vorführen. Grundsätzlich gilt, dass die Polizei dich nach Feststellung deiner Identität gehen lassen muss, wenn kein Grund für eine vorläufige Festnahme und kein Vorführungsbefehl gegen dich vorliegt. Solltest du länger als 24 (bzw. 48) Stunden festgehalten werden, verlange den sofortigen Kontakt mit einem *einer Anwält*in oder melde dich beim Antirep.
– Frauen dürfen nur von Frauen und Männer nur von Männern durchsucht werden, ausser “die Massnahmen dulden keinen Aufschub”. Das Geschlecht wird anhand des Eintrages auf der ID bestimmt.
– Wenn dir legale Gegenstände abgenommen werden, verlange eine Quittung und dass Sachen wie Natel und Agenda versiegelt werden (oder lasse sie am besten zu Hause!).
– Unterschreibe nichts! Weder Verhörprotokolle, noch andere Dokumente, noch Quittungen.
– Es kann sein, dass die Polizei erkennungsdienstliche Massnahmen vornimmt (Fotos, Fingerabdrücke, DNA-Proben). Versuche dich dagegen zu wehren. Die Polizei kann dich aber zur Abgabe zwingen. Es kann sein, dass sie ohne Vorwarnung versuchen, dir eine Speichelprobe zu entnehmen. Versuche auf jeden Fall, deinen Widerspruch gegen die Massnahmen protokollieren zu lassen.
– Melde dich bei uns, wenn du wieder rauskommst.

Strafbefehl/Prozess
– Es kann sein, dass du nach einer Aktion/Demo irgendwann einen Brief mit einem Strafbefehl bekommst. Gegen den Strafbefehl kannst du innerhalb von 10 Tagen Einsprache erheben – diese musst du nicht begründen. Danach kannst du Einsicht in die Akten nehmen, und entscheiden, ob du an der Einsprache festhalten willst oder sie zurückziehst. Ziehst du deine Einsprache nicht zurück, kommt es zu einem Prozess vor Gericht. Wir empfehlen grundsätzlich, in einem ersten Schritt eine Einsprache zu machen, zurückziehen kannst du sie später immer noch. Achtung – wenn du den Strafbefehl bei der Post nicht abholst, gilt er trotzdem als zugestellt und die Frist läuft.
– Spätestens wenn es zu einem Prozess kommt, lohnt es sich meist, mit dem Antirep und/oder einem*einer Anwält*in Kontakt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Spenden an:
AntiRepressionsgruppe Basel, 4000 Basel
IBAN: CH50 0900 0000 6042 5124 0
Postkonto 60-425124-0