Siegelung

Siegelung?

Zuhause finden sich naturgemäss viele persönliche Dokumente und Gegenstände. Insbesondere an deinem Computer wird die Polizei fast immer Interesse haben. Du bist nicht verpflichtet, den Beamt*innen Zugang dazu zu geben oder deine Passwörter auszuhändigen – im Gegenteil. Willst du nicht, dass die Polizei etwas anschaut – etwa dein Tagebuch, deinen Computer, dein Adressbuch, deine Agenda – kannst du diese Gegenstände “versiegeln” lassen. Die Strafbehörden dürfen diese Aufzeichnungen oder Gegenstände weder einsehen noch verwenden. Über ein allfälliges Entsiegelungsgesuch der Strafbehörden muss ein Gericht entscheiden.