Umfang einer Hausdurchsuchung?
Grundsätzlich wird ein Durchsuchungsbefehl für die Räume einer verdächtigen Person (Schlafzimmer) und die Nebenräume, die sie benutzt (Wohnzimmer, Küche, Keller, Estrich, Büro), ausgegeben. Jedenfalls muss der Durchsuchungsbefehl die Räume, die durchsucht werden dürfen, bezeichnen. Immer wieder wird empfohlen, in Wohngemeinschaften an den Türrahmen Namensschilder oder ähnliches anzubringen, um zu verhindern, dass die falschen Zimmer unberechtigterweise durchsucht werden. Werden Namensschilder angebracht, wird gegenüber der Polizei aber offen gelegt, wer alles in der konkreten Wohnung wohnt, was wiederum nachteilig sein kann. Besprecht deshalb in eurer WG, wie ihr mit möglichen Hausdurchsuchungen umgehen wollt.