Am 19. April 2024 wurde in einer Medienmitteilung und einem publizierten Urteil bekanntgegeben, dass das Appellationsgericht Basel-Stadt die Befangenheit der BNF-Gerichtspräsident:innen nicht ausschliessen kann und deshalb alle damaligen Gerichtspräsident:innen in den Ausstand müssen. BNF-Angeklagte haben folgende Möglichkeiten:
1. Wenn schon ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, kann ein Revisionsgesuch an das Appellationsgericht Basel-Stadt gestellt werden. Dabei schreibt ihr einen Brief mit dem Inhalt, dass ihr durch die Medienmitteilung vom 19. April 2024 vom Entscheid über das Ausstandsgesuch mitbekommen habt und dies für euch ebenfalls relevant sei. Ihr seid selbst bereits verurteilt worden und die Befangenheitsgründe würden auch für euer damaliges Gerichtspräsidium gelten. Eurer Urteil vom __Datum__ soll betreffend die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem 24.11.2018 durch ein Revisionsurteil aufgehoben werden und ihr verlangt, dass ein Verfahren vor dem Strafgericht nochmals durchgeführt wird. Am besten nennt ihr noch eure Gerichtspräsident:innen und was eure Strafe war. Ihr habt grds. 30 Tage Zeit für diesen Brief (gezählt ab dem 20. April!). Besser aber so bald wie möglich!
2. Wenn das Verfahren noch läuft, kann ein Ausstandsgesuch gegen das damalige Gerichtspräsidium in eurem Fall und alle weiteren in den Medien erwähnten Präsidien an das Appellationsgericht Basel-Stadt gestellt werden. Ihr schreibt einen Brief mit dem Inhalt, dass ihr ein Ausstandsgesuch stellt, weil ihr durch die Medienmitteilung vom 19. April 2024 vom Entscheid über den Ausstand mitbekommen habt. Ihr beantragt die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils vom __Datum__.
Es ist sicher sinnvoll, sich dazu im Einzelfall noch juristisch bei einer/eurer Anwaltsperson beraten zu lassen! Ebenfalls gilt, je schneller ihr den Brief an das Appellationsgericht Basel-Stadt sendet, desto besser. Bestenfalls noch diese Woche, wenn ihr noch kein abgeschlossenes Verfahren habt, da die Frist kürzer ist.
Solidarische Grüsse
Antirep Basel