★ Tag 3 Prozess gegen die Basel 18

„Die These der Staatsanwaltschaft steht nicht auf Sand, sie liegt im Sumpf,“ -Verteidiger Bernard Rambert

Am dritten Prozesstag wurden die Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt. Heute waren sechs Anwälte und eine Anwältin dran. Alle zeigten die Absurdität des Verfahrens auf und dekonstruierten die vermeintliche Indizien- und Logikkette der Staatsanwaltschaft. Die Verhältnismässigkeit und Relation zur Wirklichkeit wurden immer wieder in Frage gestellt. So zum Beispiel die Rechnung eines Anwalts, dass insgesamt fast 40 Jahre Knast (!!) für einige kaputte Fensterscheiben gefordert werden.

Die Verteidiger*innen zeigten auf, dass die Staatsanwaltschaft äusserst mangelhaft ermittelt hat, dass die Rechte der Angeklagten massiv verletzt wurden und dass sowiso keine Beweise für ihre Theorie der organisierten Gruppe und damit der Mittäterschaft existieren. Eigentlich kann die Staatsanwaltschaft nicht einmal eindeutig beweisen, dass die einzelnen Beschuldigten überhaupt dort gewesen sein sollen.

Die als Beweise aufgeführten Polizeirapporte stecken voller Widersprüche und Ungenauigkeiten. Bei einigen ist nicht mehr nachvollziehbar, wer sie geschrieben hat, bei anderen stellte sich heraus, dass sie von Polizist*innen geschrieben wurden, die nicht vor Ort gewesen waren –„Boxi war gar nicht da“. Teilweise soll die selbe Person an mehreren Orten gleichzeitig verhaftet worden sein. Die wenigsten Beamten vor Ort wurden jemals korrekt einvernommen. Ebenso wurden die Zeug*innen ohne Beisein der Verteidigung befragt. Damit verletzte die Staatsanwaltschaft konsequent die Teilnahme- und Konfrontationsrechte der Angeklagten, indem sie ihnen die Möglichkeit nahmen, eigene Fragen zu stellen.

Bei vielen Angeklagten wurde die notwendige Verteidigung viel zu spät einberufen. Bei schweren Vorwürfen MUSS eine angeklagte Person ab der ersten Vernehmung eine professionelle Verteidigung haben. Bei manchen Angeklagten dauerte dies bis zu einem Jahr!

Die Staatsanwaltschaft versucht, diese Vorwürfe abzuwehren, indem sie der Verteidigung vorwirft, diese Mängel erst während des Prozesses aufzuzeigen. Laut ihr hätten die Verteidiger*innen während der Untersuchung genügend Zeit gehabt, zu fordern, dass das Verfahren rechtskonform geführt wird. Damit versucht die Staatsanwaltschaft wieder einmal, die Beweislast der Verteidigung zuzuschieben. In anderen Worten: Die Verteidigung soll offenbar dafür verantwortlich sein, dass die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit nicht korrekt gemacht hat.

Den Verteidiger*innen gelang es zu beweisen, dass die Staatsanwaltschaft Tatsachen bewusst so verdrehte, dass sie in ihre Theorie passen. So wurden beispielsweise bei mehreren Angeklagten SMS komplett aus dem Kontext gerissen und zu (den einzigen) „Beweisen“ hochstilisiert, dass diese Personen Teil der Demonstration gewesen seien.

Der Prozess wird am Montag mit den verbleibenden sieben Plädoyers fortgesetzt.

In Solidarität mit den Angeklagten!