★ Anti-Terrorgesetz (PMT)

Die Schweiz ist kurz davor, das Antiterrorgesetz (PMT) einzuführen. Damit können „verdächtige“ Personen, auch Minderjährige, ohne Anklage und Verfahren präventiv verhaftet oder unter Hausarrest gestellt werden. Was dabei die Personen verdächtig macht, ist interpretationssache der Machthabenden und somit deren Willkür ausgesetzt. Anti-Terrorgesetze dienen in anderen Ländern bereits auch der Repression gegen linke Strukturen. Informiert euch (Links zu WOZ und Rundschau weiter unten), macht die Lage zu einem Gesprächsthema mit Freund*innen, Familie, Bekannten und Arbeitskolleg*innen und lassen wir den in Kraft zu tretenden Zustand nicht zur Normalität werden (erinnern wir uns an die Einführung des Nachrichtendienstgesetzes…)
Stay free, stay unpredictable!

WOZ: Das gefährlichste Gesetz der Schweiz, 03.12.2020
SRF Rundschau: Hausarrest für 15-Jährige. Kritik am Anti-Terror-Gesetz, 16.09.2020

★ Update zum gestrigen Aufruf (Strafbefehle für Kundgebung am 4.7.20)!

Aufruf Update
Das explizite Verweigern eurer Aussage ist nach wie vor unsere Empfehlung. Dafür gibt es verschiedene Optionen:

1. Die unserer Meinung nach mittlerweile sinnvollste Variante ist folgende:
Ihr schreibt mit Computerschrift einen Brief, in dem steht, dass ihr eure Aussage zu allen Fragen verweigert. Vermerkt darauf euer Aktenzeichen. Schreibt unten auch euren Namen rein, aber mit Computerschrift, nicht von Hand. Unterschreibt nichts! Und versucht zu vermeiden, dass sie eure Handschrift kennen: Nutzt das Retourcouvert oder druckt einen Zettel mit der Adresse aus. Schickt die erhaltenen Formulare nicht zurück.

2. Das bisher empfohlene: Auf dem Fragebogen jede Frage mit “Ich verweigere meine Aussage” beantworten, auch hier bestenfalls mit Computer (einscannen, neu ausdrucken). Finanzfragebogen leer retournieren. Nichts unterschreiben.

Corona stellt auch uns vor neue Fragen, wir möchten uns daher für diesen Nachtrag entschuldigen

Solidarische Grüsse,
Antirep Basel

★ Aufruf: 
Strafbefehle #baselnazifrei Kundgebung vom 4.7.20

Dieses Wochenende haben Dutzende von der Staatsanwaltschaft einen Brief erhalten. Aufgrund von Corona wird darin gefordert, anstelle einer physischen Befragung schriftlich Fragen zu beantworten und ein Formular zur aktuellen finanziellen Situation auszufüllen.

Wir empfehlen, jede Frage mit «Ich verweigere meine Aussage» zu beantworten und das Formular zur finanziellen Situation leer zu retounieren.
 Macht auch hier Gebrauch von eurem Recht auf Aussageverweigerung. 
Die Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft ist es, zu ermitteln, also Informationen für das Gerichtsverfahren heranzuschaffen. Es gibt für Polizei und Justiz keine unwichtigen Aussagen, sie geben immer etwas preis. Wenn ihr diese verweigert, schützt ihr nicht nur euch selbst sondern auch Andere, ganze Strukturen und Zusammenhänge.
 Verweigert ihr die Aussage, behaltet ihr euch noch immer alle Wege für eine spätere Verteidigungsstrategie offen.
Unterschreibt nichts! Und retourniert die Unterlagen fristgerecht in einem selbstklebenden Couvert.

Bitte meldet euch zusätzlich bei antirep-basel@riseup.net wenn möglich mit PGP Schlüssel verschlüsselt (PGP Key findet ihr auf https://antirepbasel.noblogs.org/kontakt/) damit wir euch auf dem Laufenden halten können.

Lassen wir uns nicht alleine, lasst uns die Repression gemeinsam angehen.

Solidarische Grüsse

Antirepressions-Gruppe Basel

★ AUFRUF: 1. Mai-Demo

Im Nachgang der 1.Mai-Demo 2020 in Basel sind heftige Strafbefehle ausgestellt worden.
Solltet ihr einen solchen bekommen haben, meldet euch bitte per E-Mail ans Antirep!
antirep-basel@riseup.net
(Schreibt wenn möglich verschlüsselt!)

★ Neue Vorladungen im Zusammenhang mit der „Basel Nazifrei“-Demo vom 24.11.2018

Wir wissen von mindestens drei Personen, die diese Woche eine Vorladung im Zusammenhang mit der „Basel Nazifrei“- Demo vom 24.11.2018 gekriegt haben. Es ist möglich, dass es zu weiteren Vorladungen kommt.

Falls ihr von weiteren Vorladungen wisst oder selber eine erhaltet, meldet euch bei antirep-basel@riseup.net (mit pgp- Verschlüsselung) oder auch bei eurer lokalen Antirep-Struktur. Sagt uns aber am Besten auch immer noch Bescheid, damit wir einen Überblick haben.

WICHTIG: Wir raten allen Personen bei ihrer Einvernahme von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch zu machen. Die Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft ist es, zu ermitteln, also Informationen für das Gerichtsverfahren heranzuschaffen. Es gibt für Polizei und Justiz keine unwichtigen Aussagen. Jede Information, die sie haben, werden sie auch verwenden. Und zwar immer gegen dich. Das einzig Sichere ist, gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft nichts zu sagen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu keinem Gerichtsverfahren kommt, ist grösser, wenn du keine Aussage machst.

★ Weitere Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit der „Basel Nazifrei“-Demo vom 24.11.2018

Nachdem es am 1.4.2019 und am 8.4.2019 erste Hausdurchsuchungen, Festnahmen und Einvernahmen im Zusammenhang mit der „Basel Nazifrei“- Demo vom 24.11.2018 gab, ging es nun am 23.4.2019 und am 29.4.2019 weiter. Es ist also weiterhin möglich, dass es auch noch zu weiteren solchen Aktionen kommt.

Falls ihr von weiteren Hausdurchsuchungen wisst oder selber Vorladungen erhaltet, meldet euch bei antirep-basel@riseup.net (mit pgp- Verschlüsselung) oder auch bei eurer lokalen Antirep-Struktur. Sagt uns aber am Besten auch immer noch Bescheid, damit wir einen Überblick haben.

 

★ 1.4.2019 & 8.4.2019 Hausdurchsuchungen: Basel Nazifrei 2018

Heute, am 1.4.2019 gab es im Zusammenhang mit der „Basel Nazifrei“- Demo vom 24.11.2018 verschiedene Hausdurchsuchungen und Einvernahmen.

Eine Woche später, am 8.4.2019, fanden weitere Hausdurchsuchungen und Festnahmen in diesem Zusammenhang statt. Es ist also möglich, dass es auch noch zu weiteren solchen Aktionen kommt.

Falls ihr von weiteren Hausdurchsuchungen wisst oder selber Vorladungen erhaltet, meldet euch bei antirep-basel@riseup.net (mit pgp- Verschlüsselung) oder auch bei eurer lokalen Antirep-Struktur. Sagt uns aber am Besten auch immer noch Bescheid, damit wir einen Überblick haben.

 

★ Wir sind alle Mittäter*innen

Heute, Freitag 25. Januar 2019, wurden 15 der 18 Angeschuldigten im „Basel18“-Verfahren in Mittäterschaft wegen qualifizierter Sachbeschädigung, einfacher Körperverletzung, Landfriedensbruches, mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Die absurden Strafmasse reichten von 20 Monaten bedingt auf 2 Jahre, bis zu 27 Monaten unbedingt. Damit folgten die drei Richter*innen des Strafgerichts Basel-Stadt in weiten Strecken den Strafforderungen der Staatsanwaltschaft. Dazu kamen bei einigen Personen noch 200.- Franken Busse wegen Verstosses gegen des Vermummungsverbot und einzelne Geldstrafen – zwischen 5 und 10 Tagessätzen – wegen Beschimpfung, Verstosses gegen das Waffengesetz, Hausfriedensbruchs oder Hinderung einer Amtshandlung.

Die Höhe der Strafen erscheint umso absurder vor dem Hintergrund, dass das Gericht diverse Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft (wie mehrfache versuchte schwere Körperverletzung, Angriff oder Störung des öffentlichen Verkehrs) als nicht erfüllt ansah. Hauptursächlich dafür war, dass das Gericht an der umstrittenen Konstruktion der Mittäterschaft – alle sollen an allen Straftaten gleichermassen schuld sein – festhielt und diese verschärfte Auslegung in ihrem Urteil stützte. Dies obwohl keiner beschuldigten Person konkrete Taten zugeordnet werden konnten. Und darüber hinaus die Aussagen eines Hauptbelastungszeugen vom Gericht als nicht verwertbar erklärt wurden. Damit gab es für den angeblichen gemeinsamen Tatentschluss nun keinerlei Beweise mehr. Trotzdem war das Gericht der Meinung, dass aus den festgestellten Sachschäden und vorhandenen Videoaufnahmen klar ersichtlich sei, dass es sich um eine homogene Gruppe gehandelt habe, die von Anfang an das Ziel verfolgte, Sachbeschädigungen zu begehen und – im Falle einer Intervention der Polizei – diese anzugreifen. Auch, so das Gericht weiter, müssten in diesem Fall den beschuldigten Personen keine konkreten Tatbeiträge nachgewiesen werden können. Denn alle, die am Umzug teilgenommen haben sollen, hätten sich bereits durch das Mitlaufen und das angebliche ideologische Mittragen der Taten schuldig gemacht.

Wie schon die Staatsanwaltschaft schien auch das Gericht unbeeindruckt von der Tatsache, dass die Beweise für eine Beteiligung der einzelnen Personen an der Kundgebung vom 24. Juni dünn war. Für das Gericht schien die Schuld der 13 Personen, die an besagtem Abend in Basel verhaftet worden sind, ohnehin schon festzustehen. Wahlweise wurde dafür entweder mit DNA-Spuren auf beweglichen Gegenständen argumentiert, und wo es solche nicht gab, mit der vermeintlichen Zugehörigkeit zur linken Szene, mit Vermutungen aus den Polizeirapporten oder einer Liste mit verhafteten Personen und deren Verteidigung, die nach der Demo bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde.

Es gibt Millionen Wege, wie ein Gegenstand mit einer DNA-Spur an einen Ort gelangen kann. Selbst das Bundesgericht hat entschieden, dass ein DNA-Hit nicht als Beweis, sondern lediglich als Indiz dienen darf. Doch das schien das Gericht nicht weiter zu stören: Es verurteilte nebst den an diesem Abend verhafteten Personen auch noch gleich zwei weitere Menschen, von denen nichts anderes als DNA-Spuren an Alltagsgegenständen in der Nähe der Demonstrationsroute gefunden wurden. Einzig bei den drei Personen, die aufgrund der Tatsache angeklagt waren, dass sie einer anderen beschuldigten Person am betreffenden Tag eine SMS geschickt hatten, erfolgte ein Freispruch.

Nebst den horrenden Strafen kommen für die betroffenen Personen hohe Verhandlungkosten (in der Höhe von insgesamt rund 176‘000.- Franken), sowie Schadensersatzforderungen von über 141‘000.- Franken dazu. Das Gericht hat diese Forderungen gutgeheissen und die Beschuldigten zur solidarischen und unbeschränkten Begleichung verdonnert. Dies bedeutet, dass alle für die gesamten Schadensersatzforderungen aufkommen müssen. Sprich die Privatkläger*innen können sich einzelne Personen heraussuchen und diese mit der gesamten Schadenssumme belasten.

Die ausgesprochenen Strafen verdeutlichen, dass es dem Gericht – wie schon der Staatsanwaltschaft – darum geht, ein politisches Netzwerk zu konstruieren, politischen Protest zu entpolitisieren und zu kriminalisieren. Einzelpersonen mit den härtesten möglichen Mitteln zu bestrafen, ist dabei eine klare Androhung an alle, die heute nicht vor Gericht standen: Wer sich dem autoritären System des Staates und seinen Gesetzen widersetzt, wird bestraft und weggesperrt!

Mit dieser düsteren Note endete heute der erste Akt in dem Trauerspiel zum provinzstädtlichen Rechtsverständnis. Mehrere Anwält*innen kündigten jedoch bereits während der Verhandlung an, dass sie gegen das Urteil in Berufung gehen wüden. Wir wünschen allen, die heute vor Gericht standen und denen, die das Verfahren weiter ziehen, viel Durchhaltevermögen…

Lassen wir uns davon nicht einschüchtern!

Solidarität mit allen Betroffenen!

„Letzlich muss man sich auf solche Polizeirapporte verlassen können, sonst funktioniert die Justiz nicht mehr!“ – Gerichtspräsident Dominik Kiener

★ Basel Nazifrei

Wenn Du weisst, wer die heute verhafteten Personen sind, melde Dich bitte telefonisch oder per Mail bei uns!

Wenn Du selber verhaftet wurdest und wieder rausgekommen bist, melde Dich bitte auch kurz bei uns, damit wir Bescheid wissen.

Diesen Aufruf dürft ihr gerne auch öffentlich verbreiten.

Nochmal zur Erinnerung: Sage am Telefon nichts, was die Polizei nicht eh schon weiss, nenne nur Namen, die der Polizei schon bekannt sind.

★ Tag 4 Prozess gegen die Basel 18

Heute Montag endete der vierte und letzte Prozesstag gegen die „Basel 18“ vor dem Strafgericht BS. Nun wird das Gericht beraten. Wann die Urteilsverkündung angesetzt wird, ist noch unklar.

Zentrales Thema an diesem letzten Tag bildete die Verwertbarkeit und Aussagekraft von DNA-Spuren. Mehrere Beschuldigte stehen nur vor Gericht, weil die Polizei Gegenstände mit ihrer DNA im weiteren Umfeld der Demo gefunden haben will. Namentlich ging es dabei einmal um eine Mütze und einmal um eine PET-Flasche. Weiteren Beschuldigten, die in der Demo-Nacht verhaftet worden waren, werden DNA-Funde auf Jacken, Handschuhen und Anderem zugeordnet.

Darum haben sich mehrere der Verteidiger*innen in längeren Ausführungen mit der Frage der Beweiskraft von DNA-Spuren beschäftigt. „★ Tag 4 Prozess gegen die Basel 18“ weiterlesen