★ AUFRUF: 1. Mai-Demo

Im Nachgang der 1.Mai-Demo 2020 in Basel sind heftige Strafbefehle ausgestellt worden.
Solltet ihr einen solchen bekommen haben, meldet euch bitte per E-Mail ans Antirep!
antirep-basel@riseup.net
(Schreibt wenn möglich verschlüsselt!)

★ Neue Vorladungen im Zusammenhang mit der „Basel Nazifrei“-Demo vom 24.11.2018

Wir wissen von mindestens drei Personen, die diese Woche eine Vorladung im Zusammenhang mit der „Basel Nazifrei“- Demo vom 24.11.2018 gekriegt haben. Es ist möglich, dass es zu weiteren Vorladungen kommt.

Falls ihr von weiteren Vorladungen wisst oder selber eine erhaltet, meldet euch bei antirep-basel@riseup.net (mit pgp- Verschlüsselung) oder auch bei eurer lokalen Antirep-Struktur. Sagt uns aber am Besten auch immer noch Bescheid, damit wir einen Überblick haben.

WICHTIG: Wir raten allen Personen bei ihrer Einvernahme von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch zu machen. Die Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft ist es, zu ermitteln, also Informationen für das Gerichtsverfahren heranzuschaffen. Es gibt für Polizei und Justiz keine unwichtigen Aussagen. Jede Information, die sie haben, werden sie auch verwenden. Und zwar immer gegen dich. Das einzig Sichere ist, gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft nichts zu sagen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu keinem Gerichtsverfahren kommt, ist grösser, wenn du keine Aussage machst.

★ Weitere Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit der „Basel Nazifrei“-Demo vom 24.11.2018

Nachdem es am 1.4.2019 und am 8.4.2019 erste Hausdurchsuchungen, Festnahmen und Einvernahmen im Zusammenhang mit der „Basel Nazifrei“- Demo vom 24.11.2018 gab, ging es nun am 23.4.2019 und am 29.4.2019 weiter. Es ist also weiterhin möglich, dass es auch noch zu weiteren solchen Aktionen kommt.

Falls ihr von weiteren Hausdurchsuchungen wisst oder selber Vorladungen erhaltet, meldet euch bei antirep-basel@riseup.net (mit pgp- Verschlüsselung) oder auch bei eurer lokalen Antirep-Struktur. Sagt uns aber am Besten auch immer noch Bescheid, damit wir einen Überblick haben.

 

★ 1.4.2019 & 8.4.2019 Hausdurchsuchungen: Basel Nazifrei 2018

Heute, am 1.4.2019 gab es im Zusammenhang mit der „Basel Nazifrei“- Demo vom 24.11.2018 verschiedene Hausdurchsuchungen und Einvernahmen.

Eine Woche später, am 8.4.2019, fanden weitere Hausdurchsuchungen und Festnahmen in diesem Zusammenhang statt. Es ist also möglich, dass es auch noch zu weiteren solchen Aktionen kommt.

Falls ihr von weiteren Hausdurchsuchungen wisst oder selber Vorladungen erhaltet, meldet euch bei antirep-basel@riseup.net (mit pgp- Verschlüsselung) oder auch bei eurer lokalen Antirep-Struktur. Sagt uns aber am Besten auch immer noch Bescheid, damit wir einen Überblick haben.

 

★ Wir sind alle Mittäter*innen

Heute, Freitag 25. Januar 2019, wurden 15 der 18 Angeschuldigten im „Basel18“-Verfahren in Mittäterschaft wegen qualifizierter Sachbeschädigung, einfacher Körperverletzung, Landfriedensbruches, mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Die absurden Strafmasse reichten von 20 Monaten bedingt auf 2 Jahre, bis zu 27 Monaten unbedingt. Damit folgten die drei Richter*innen des Strafgerichts Basel-Stadt in weiten Strecken den Strafforderungen der Staatsanwaltschaft. Dazu kamen bei einigen Personen noch 200.- Franken Busse wegen Verstosses gegen des Vermummungsverbot und einzelne Geldstrafen – zwischen 5 und 10 Tagessätzen – wegen Beschimpfung, Verstosses gegen das Waffengesetz, Hausfriedensbruchs oder Hinderung einer Amtshandlung.

Die Höhe der Strafen erscheint umso absurder vor dem Hintergrund, dass das Gericht diverse Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft (wie mehrfache versuchte schwere Körperverletzung, Angriff oder Störung des öffentlichen Verkehrs) als nicht erfüllt ansah. Hauptursächlich dafür war, dass das Gericht an der umstrittenen Konstruktion der Mittäterschaft – alle sollen an allen Straftaten gleichermassen schuld sein – festhielt und diese verschärfte Auslegung in ihrem Urteil stützte. Dies obwohl keiner beschuldigten Person konkrete Taten zugeordnet werden konnten. Und darüber hinaus die Aussagen eines Hauptbelastungszeugen vom Gericht als nicht verwertbar erklärt wurden. Damit gab es für den angeblichen gemeinsamen Tatentschluss nun keinerlei Beweise mehr. Trotzdem war das Gericht der Meinung, dass aus den festgestellten Sachschäden und vorhandenen Videoaufnahmen klar ersichtlich sei, dass es sich um eine homogene Gruppe gehandelt habe, die von Anfang an das Ziel verfolgte, Sachbeschädigungen zu begehen und – im Falle einer Intervention der Polizei – diese anzugreifen. Auch, so das Gericht weiter, müssten in diesem Fall den beschuldigten Personen keine konkreten Tatbeiträge nachgewiesen werden können. Denn alle, die am Umzug teilgenommen haben sollen, hätten sich bereits durch das Mitlaufen und das angebliche ideologische Mittragen der Taten schuldig gemacht.

Wie schon die Staatsanwaltschaft schien auch das Gericht unbeeindruckt von der Tatsache, dass die Beweise für eine Beteiligung der einzelnen Personen an der Kundgebung vom 24. Juni dünn war. Für das Gericht schien die Schuld der 13 Personen, die an besagtem Abend in Basel verhaftet worden sind, ohnehin schon festzustehen. Wahlweise wurde dafür entweder mit DNA-Spuren auf beweglichen Gegenständen argumentiert, und wo es solche nicht gab, mit der vermeintlichen Zugehörigkeit zur linken Szene, mit Vermutungen aus den Polizeirapporten oder einer Liste mit verhafteten Personen und deren Verteidigung, die nach der Demo bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde.

Es gibt Millionen Wege, wie ein Gegenstand mit einer DNA-Spur an einen Ort gelangen kann. Selbst das Bundesgericht hat entschieden, dass ein DNA-Hit nicht als Beweis, sondern lediglich als Indiz dienen darf. Doch das schien das Gericht nicht weiter zu stören: Es verurteilte nebst den an diesem Abend verhafteten Personen auch noch gleich zwei weitere Menschen, von denen nichts anderes als DNA-Spuren an Alltagsgegenständen in der Nähe der Demonstrationsroute gefunden wurden. Einzig bei den drei Personen, die aufgrund der Tatsache angeklagt waren, dass sie einer anderen beschuldigten Person am betreffenden Tag eine SMS geschickt hatten, erfolgte ein Freispruch.

Nebst den horrenden Strafen kommen für die betroffenen Personen hohe Verhandlungkosten (in der Höhe von insgesamt rund 176‘000.- Franken), sowie Schadensersatzforderungen von über 141‘000.- Franken dazu. Das Gericht hat diese Forderungen gutgeheissen und die Beschuldigten zur solidarischen und unbeschränkten Begleichung verdonnert. Dies bedeutet, dass alle für die gesamten Schadensersatzforderungen aufkommen müssen. Sprich die Privatkläger*innen können sich einzelne Personen heraussuchen und diese mit der gesamten Schadenssumme belasten.

Die ausgesprochenen Strafen verdeutlichen, dass es dem Gericht – wie schon der Staatsanwaltschaft – darum geht, ein politisches Netzwerk zu konstruieren, politischen Protest zu entpolitisieren und zu kriminalisieren. Einzelpersonen mit den härtesten möglichen Mitteln zu bestrafen, ist dabei eine klare Androhung an alle, die heute nicht vor Gericht standen: Wer sich dem autoritären System des Staates und seinen Gesetzen widersetzt, wird bestraft und weggesperrt!

Mit dieser düsteren Note endete heute der erste Akt in dem Trauerspiel zum provinzstädtlichen Rechtsverständnis. Mehrere Anwält*innen kündigten jedoch bereits während der Verhandlung an, dass sie gegen das Urteil in Berufung gehen wüden. Wir wünschen allen, die heute vor Gericht standen und denen, die das Verfahren weiter ziehen, viel Durchhaltevermögen…

Lassen wir uns davon nicht einschüchtern!

Solidarität mit allen Betroffenen!

„Letzlich muss man sich auf solche Polizeirapporte verlassen können, sonst funktioniert die Justiz nicht mehr!“ – Gerichtspräsident Dominik Kiener

★ Basel Nazifrei

Wenn Du weisst, wer die heute verhafteten Personen sind, melde Dich bitte telefonisch oder per Mail bei uns!

Wenn Du selber verhaftet wurdest und wieder rausgekommen bist, melde Dich bitte auch kurz bei uns, damit wir Bescheid wissen.

Diesen Aufruf dürft ihr gerne auch öffentlich verbreiten.

Nochmal zur Erinnerung: Sage am Telefon nichts, was die Polizei nicht eh schon weiss, nenne nur Namen, die der Polizei schon bekannt sind.

★ Tag 4 Prozess gegen die Basel 18

Heute Montag endete der vierte und letzte Prozesstag gegen die „Basel 18“ vor dem Strafgericht BS. Nun wird das Gericht beraten. Wann die Urteilsverkündung angesetzt wird, ist noch unklar.

Zentrales Thema an diesem letzten Tag bildete die Verwertbarkeit und Aussagekraft von DNA-Spuren. Mehrere Beschuldigte stehen nur vor Gericht, weil die Polizei Gegenstände mit ihrer DNA im weiteren Umfeld der Demo gefunden haben will. Namentlich ging es dabei einmal um eine Mütze und einmal um eine PET-Flasche. Weiteren Beschuldigten, die in der Demo-Nacht verhaftet worden waren, werden DNA-Funde auf Jacken, Handschuhen und Anderem zugeordnet.

Darum haben sich mehrere der Verteidiger*innen in längeren Ausführungen mit der Frage der Beweiskraft von DNA-Spuren beschäftigt. „★ Tag 4 Prozess gegen die Basel 18“ weiterlesen

★ Tag 3 Prozess gegen die Basel 18

„Die These der Staatsanwaltschaft steht nicht auf Sand, sie liegt im Sumpf,“ -Verteidiger Bernard Rambert

Am dritten Prozesstag wurden die Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt. Heute waren sechs Anwälte und eine Anwältin dran. Alle zeigten die Absurdität des Verfahrens auf und dekonstruierten die vermeintliche Indizien- und Logikkette der Staatsanwaltschaft. Die Verhältnismässigkeit und Relation zur Wirklichkeit wurden immer wieder in Frage gestellt. So zum Beispiel die Rechnung eines Anwalts, dass insgesamt fast 40 Jahre Knast (!!) für einige kaputte Fensterscheiben gefordert werden. „★ Tag 3 Prozess gegen die Basel 18“ weiterlesen

★ Tag 2 Prozess gegen die Basel 18

Heute fand in Basel der zweite Prozesstag gegen 18 Personen statt, denen die Teilnahme an einer Demonstration im Juni 2016 vorgeworfen wird. Der heutige Tag, dieser als Schauprozess gegen die „linke Szene“ inszenierten Veranstaltung, war ein emotionales Auf und Ab: Am Morgen verlas die Staatsanwaltschaft ihre Anklageschrift und forderte horrende Strafen für alle Beschuldigten. Von 22 Monaten bedingt auf 4 Jahre Probezeit, 25 Monaten teilbedingt bis zu 38 Monaten unbedingt! Am Nachmittag hielten die ersten Anwälte ihre kämpferischen Plädoyers. „★ Tag 2 Prozess gegen die Basel 18“ weiterlesen

★ Tag 1 Prozess gegen die Basel 18

Ein erster anstrengender Prozesstag gegen die 18 Beschuldigten in Basel ist vorüber.

Am Morgen wurden die Angeklagten von ca. 100 solidarischen Menschen zum Gericht begleitet. Auch viel Presse und Polizei war vor Ort.

Die Einlasskontrollen bestanden aus 2 Checkpoints, was den Beginn der Verhandlung verzögerte. Alle Betroffenen sind wegen einer Demo am 24. Juni 2016 angeklagt. Bei einigen Personen wurden auch noch andere Verfahren mit dem Fall zusammengelegt. Markant ist, dass sich die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen  bloss auf eine angebliche Mittäterschaft bezieht und kaum handfeste Beweise gegen einzelne Personen hat. Es kann einzelnen Personen weder eine Beteiligung und noch viel weniger eine konkrete Tat nachgewiesen werden. Deshalb versucht die Staatsanwaltschaft, aus den Personen eine Gruppe zu konstruieren, die alles gemeinsam geplant und ausgeführt hätte. „★ Tag 1 Prozess gegen die Basel 18“ weiterlesen